Vermietbedingungen - Autovermietung Dahlmann GmbH

§ 1 Fahrzeugübergabe

Der Mieter übernimmt das Fahrzeug, wie im Mietvertrag beschrieben. Eventuelle Beanstandungen sind unverzüglich der Autovermietung Dahlmann GmbH zu melden.

§ 2 Fahrzeugrückgabe

Der Mieter hat das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt in dem im Mietvertrag beschrieben Zustand am vereinbarten Ort zurückzugeben. Sondertarife gelten nur für den im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum. Ab Überschreitung des Rückgabezeitpunktes gilt für den überschrittenen Zeitraum der Normaltarif.

Ist kein Rückgabeort vereinbart, erfolgt die Rückgabe am Sitz der Autovermietung Dahlmann GmbH.

Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, hat der Mieter neben den Tankkosten eine Aufwandspauschale von 17,00 € (brutto) zu entrichten. Kosten der Außen/-Innenraumreinigung trägt der Mieter. Die Autovermietung Dahlmann GmbH ist berechtigt, nach Ablauf der umseitig vereinbarten Vertragsdauer, bzw. bei begründetem Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung, das Fahrzeug ohne Vorankündigung in Besitz zu nehmen. Die Kosten der berechtigten Inbesitznahme trägt der Mieter. Dem Mieter wird nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§ 3 Mietpreis / Kaution

Der Mietpreis richtet sich nach den derzeit gültigen Tarifen der Autovermietung Dahlmann GmbH. Der Mieter ist verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit für die Erfüllung seiner Pflichten eine Kaution in Höhe des Dreifachen der vereinbarten Miete, zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte, wie z.B. Haftungsfreistellungen, Zustellungskosten, zzgl. MwSt. in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 500,00 EUR, zu leisten. Sofern nichts Abweichendes vereinbart, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und die Kaution der EC / Kreditkarte des Mieters belastet. Die Autovermietung Dahlmann GmbH kann statt der Belastung der EC / Kreditkarte des Kunden einen Betrag in Höhe der Kaution im Rahmen einer sogenannten Händleranfrage zu ihren Gunsten aus dem Kreditrahmen, der dem Kunden von seinem Kreditkarteninstitut für seine Kreditkarte eingeräumt worden ist, sperren lassen. Der Mietpreis zzgl. Kaution wird bei Fahrzeugübergabe fällig. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, betragen die Verzugszinsen 5 % über dem jeweiligen Basissatz der EZB, mindestens jedoch 10 %. Die Autovermietung Dahlmann GmbH ist berechtigt, 5,00 € (brutto) Mahngebühren je Mahnung sowie darüber hinaus gehende Bearbeitungskosten als Verzugsschaden geltend zu machen. Versagt der Wegstreckenzähler ist die Autovermietung Dahlmann GmbH unverzüglich zu informieren. Andernfalls erfolgt eine Tarifberechnung nach dem Tagespreis des Fahrzeugs inklusive Kilometer, wobei der Mieter das Recht hat, nachzuweisen, eine geringere Wegstrecke gefahren zu sein.

Die Autovermietung Dahlmann GmbH kann weiteren Schadensersatz geltend machen, wenn der Mieter ohne ihre Zustimmung oder entgegen ihrer Weisung gehandelt hat. Kraftstoff ist vom Mieter zu tragen. Mehrere Mieter / Fahrer haften als Gesamtschuldner.

§ 4 Fahrzeugnutzung, berechtigte Fahrer, zulässige Nutzungen, Fahrten ins Ausland

Die Überlassung erfolgt an den Mieter - oder den vertraglich vereinbarten Fahrer - persönlich. Der Mieter / Fahrer muss mindestens 2 Jahre im Besitz einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis sein. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden und nicht zu Geländefahrten. Die Weitergabe des Mietfahrzeuges an Dritte ist untersagt. Fahrten außerhalb des Bundesgebietes – es sei denn, die Autovermietung Dahlmann GmbH hat dies schriftlich erlaubt – sind nicht gestattet. Ausdrücklich untersagt ist die Weitervermietung der Fahrzeuge; die motorsportliche Betätigung, Fahrsicherheitstrainings; Beförderung gefährlicher Güter sowie die gewerbliche Personenbeförderung.

Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln. Öl, Wasser und Reifendruck sind während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Eventuelle Abweichungen sind unverzüglich der Autovermietung Dahlmann GmbH mitzuteilen. Der Mieter haftet bei Verletzung dieser Pflicht für daraus entstandene Schäden.

Eventuell notwendige Reparaturen dürfen nur nach Rücksprache mit der Autovermietung Dahlmann GmbH in Auftrag gegeben werden oder wenn die voraussichtlichen Kosten nicht mehr als 50,00 € betragen. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage der Originalrechnung erstattet, soweit nicht der Mieter selbst für die Reparatur haftet.

Bei der Anmietung von LKW sind die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG), der richtige Gebrauch des Fahrtenschreibers und ggf. der Ladepapiere zu beachten.

Der Mieter / Fahrer sichert zu, die für das angemietete Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen.

§ 5 Haftpflichtversicherung

Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 50 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf 8 Mio. EUR und ist auf Europa beschränkt. In oder auf dem Fahrzeug befindliche Sachen sind hierdurch nicht gedeckt.

§ 6 Vollkaskoversicherung / Haftungsreduzierung / Selbstbehalt
  1. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Insbesondere hat er das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
  2. Dem Mieter steht es frei, die Haftung aus Unfällen für Schäden der Autovermietung Dahlmann GmbH durch Zahlung eines besonderen Entgeltes zu reduzieren. Eine solche vertragliche Haftungsreduzierung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. In diesem Fall haften der Mieter sowie die in den Schutzbereich der vertraglichen Haftungsbefreiung einbezogenen Fahrer für Schäden bis zu einem Betrag in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts.
  3. Der Anspruch auf eine vertragliche Haftungsreduzierung besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist die Autovermietung Dahlmann GmbH berechtigt, ihre Leistungsverpflichtung zur Haftungsreduzierung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsreduzierung besteht ebenso nicht, wenn eine vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllende Obliegenheit, insbesondere nach §§ 2, 4, 8, 9 dieser Vermietbedingungen, vorsätzlich verletzt wurde.
  4. Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllenden Obliegenheit ist die Autovermietung Dahlmann GmbH berechtigt, ihre Leistung zur Haftungsreduzierung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Abweichend von den Bestimmungen der beiden vorangegangenen Sätze ist die Autovermietung Dahlmann GmbH zur Haftungsreduzierung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Haftungsreduzierungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsreduzierungspflicht der Autovermietung Dahlmann GmbH ursächlich ist; dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.
  5. Die vertragliche Haftungsreduzierung gilt nur für den Mietvertragszeitraum.
  6. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall, die der Mieter zu tragen hat, richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen, ausliegenden Preisliste.
§ 7 Haftung der Autovermietung Dahlmann GmbH

Die Autovermietung Dahlmann GmbH haftet, soweit nicht Deckung der im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht, für von ihr verursachte Schäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Alle weiteren Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen.

§ 8 Pflichten im Schadensfall, Diebstahl

Im Schadensfall ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass - nach Absicherung vor Ort und der Leistung von Erster Hilfe - alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, explizit dass:

  1. sofort die Polizei hinzugezogen wird - und zwar auch bei Unfällen und Schäden ohne Beteiligung Dritter,
  2. zur unverzüglichen Weiterleitung an die Autovermietung Dahlmann GmbH die Namen und Anschriften von Unfallbeteiligten und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notiert werden und eine Skizze angefertigt wird,
  3. vom Mieter/Fahrer kein Schuldanerkenntnis abgegeben wird und
  4. angemessene Sicherheitsvorkehrungen für das Fahrzeug getroffen werden.

Der Mieter/Fahrer darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen nachgekommen ist.

Nach einem Diebstahl des Fahrzeuges, von Fahrzeugteilen oder -Zubehör hat der Mieter/Fahrer sofort Anzeige bei der zuständigen Polizeistelle zu erstatten. Für den Abstellort des Fahrzeuges sind - soweit vorhanden - Zeugen zu benennen und eine entsprechende Skizze zu fertigen.

Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, jeden Schadensfall unverzüglich und persönlich der Autovermietung Dahlmann GmbH vollständig und wahrheitsgemäß zu melden. Polizeibescheinigungen sind beizufügen. Bei Fahrzeugdiebstahl ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, die Fahrzeugschlüssel und -Papiere bei der Autovermietung Dahlmann GmbH abzugeben.

§ 9 Haftung des Mieters

Der Mieter / Fahrer haftet unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften nach den allgemeinen Haftungsbestimmungen, insbesondere bei drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit oder bei Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe unbeschränkt für alle der Autovermietung Dahlmann GmbH entstandenen Schäden. Der Mieter haftet unbeschränkt für Reifenschäden.

Im Übrigen haftet der Mieter unbeschränkt für alle der Autovermietung Dahlmann GmbH entstandenen Schäden, die durch die Verletzung dieses Vertrages entstanden sind. Hat sich der Mieter unerlaubt vom Unfallort entfernt (§ 142 StGB) oder seine Pflichten aus den diesem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen verletzte, haftet er ebenfalls unbeschränkt, es sei denn, die Verletzung hätte keinen Einfluss für die Feststellung des Schadens.

Für Mietausfallersatz haftet der Mieter, für jeden Tag, den das beschädigte / zerstörte / entwendete / aus sonstigen vom Mieter zu vertretenen Gründen nicht nutzbare Fahrzeug der Autovermietung Dahlmann GmbH nicht zur Verfügung steht, in Höhe der Tagesmiete inkl. Kilometer der jeweiligen Fahrzeugklasse. Die Tarife liegen in den Geschäftsräumen der Autovermietung Dahlmann GmbH aus.

Mehrere Mieter / Fahrer haften als Gesamtschuldner.

Für die Bearbeitung der vom Mieter verursachten Verunreinigungen / Schäden wird eine Bearbeitungspauschale von 29,00 € (brutto) erhoben. Der Mieter stellt die Autovermietung Dahlmann GmbH von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von der Autovermietung Dahlmann GmbH erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand der der Autovermietung Dahlmann GmbH für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, erhält die Autovermietung Dahlmann GmbH vom Mieter für jede Behördenanfrage eine Bearbeitungspauschale von 25,00 € (brutto).

Dem Mieter wird nachgelassen nachzuweisen, dass der Autovermietung Dahlmann GmbH ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; der Autovermietung Dahlmann GmbH ist es unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

§ 10 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Mieters / Fahrers werden für Zwecke der Vertragsbegründung, - durchführung und / oder – beendigung von der Autovermietung Dahlmann GmbH oder einen durch sie mit der Vermietung vor Ort beauftragten Dritten erhoben, verarbeitet und genutzt.

§ 11 Verjährung

Ansprüche der Autovermietung Dahlmann GmbH wegen Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeugs verjähren in 6 Monaten, beginnend ab dem Zeitpunkt der Rückgabe. Sofern ein Verkehrsunfall polizeilich aufgenommen wurde, werden die Ersatzansprüche der Autovermietung Dahlmann GmbH gegen den Mieter erst nach Akteneinsicht fällig. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt in diesem Fall spätestens sechs Monate nach Fahrzeugrückgabe. Eine im Besitz der Autovermietung Dahlmann GmbH befindliche Kaution verbleibt bis zur endgültigen Klärung der Schuldfrage in deren Besitz.

§ 12 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Strausberg.

§ 13 Sonstiges

Sollten einzelne Punkte des Mietvertrages unwirksam oder lückenhaft sein, so soll dies ohne Rückwirkung auf die Wirksamkeit der übrigen Punkte bleiben. Der Vertrag ist in diesem Fall so zu ergänzen, dass der von den Parteien bezweckte Erfolg eintritt.

Solange und soweit in dieser Vereinbarung nichts geregelt ist sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 95) entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch für sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Unklarheiten.

Die Aufrechnung gegenüber Forderungen der Autovermietung Dahlmann GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters oder eines berechtigten Fahrers möglich.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Strausberg, 02.2016


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